Feldwegesatzung
Die Feldwegesatzung soll überarbeitet werden bezüglich eines ökologischen Bewirtschaftungskonzepts für die Wegsäume. Eine Kommission soll die Komplexität des Themas bearbeiten und der Gemeindevertretung einen Vorschlag vorlegen. Folgende Vorgaben sollen dabei berücksichtigt werden:
- Mulchen der Wegränder ist nicht zulässig.
- Die Mahd erfolgt frühestens zum 15. Juni eines jeden Jahres.
- Die anliegenden Landwirte haben das Recht, die Wiesenwege und Wegränder kostenlos zu nutzen. Wird die Nutzung von den Anliegern nicht vorgenommen, so können andere die Nutzung in Anspruch nehmen.
Begründung:
So schön kann der Wegrand sein: bunt und vielfältig, eine Augenweide für
den Betrachter und, was noch wichtiger ist, Lebensraum und Rückzugsgebiet für unzählige Insektenarten und andere Wildtiere. Leider sind Wegsäume im Rückgang begriffen, werden durch Mulchmahd und Eintrag von Dünge- und Spritzmitteln dezimiert. Dabei ist das Mulchen das Leichentuch für Insekten und alle anderen Saumbewohner.
Die Pflanzen und Tiere des Wegsaumes sind alle an ihren Standort angepasst und wichtige und unverzichtbare Elemente der Ökosysteme Feld, Wiese, Waldrand und Gebüsch. Insbesondere im Hinblick auf das Insektensterben brauchen wir diese Trittsteine in der Landschaft. Deshalb müssen wir sie schützen, wo sie noch intakt sind und wo es möglich ist, neu anlegen.
Die Landwirtschaft hat sich zunehmend automatisiert und rationalisiert und immer größere Bewirtschaftungseinheiten und -geräte erschweren eine ökologisch sinnvolle Mahd. Daher muss ein runder Tisch von Sachkundigen aller Fachrichtungen eingerichtet werden mit dem Ziel, ein Konzept für die zukünftige Bewirtschaftung der Wergränder zu erstellen.
Dass es praktikable Lösungen gibt, die zudem noch den ästhetischen Landschaftsaspekt für uns Menschen betonen, sieht man exemplarisch an dem Silikatmagerrasen-Biotop in Asel.